Auch Fussgänger*innen gewinnen mit dem Bundesbeschluss Velo

«Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten.» So steht es im Artikel 43 des Strassenverkehrsgesetzes, und jahrzehntelang wurde das Privileg der Zufussgehenden wirksam geschützt. Heute gibt es landauf, landab Ausnahmen von dieser Regel; wo der Platz auf der Fahrbahn knapp ist, werden Velofahrende unter dem Vorwand der Sicherheit auf Gehflächen geleitet. Diese Förderung des Radfahrens geht auf Kosten der verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Kindern und Betagten, aber auch von Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Der Bundesbeschluss über die Velowege, über den wir am 23. September abstimmen, sorgt dafür, dass die Veloinfrastrukturen in der Schweiz besser werden. Steht für das Velo ein eigenes Wegnetz zur Verfügung, das sicher, kohärent und komfortabel ist, kommt das auch den Fussgängerinnen und Fussgängern zugute. Deshalb unterstützt der Fachverband Fussverkehr Schweiz den Bundesbeschluss Velo. Ich empfehle Ihnen, am 23. September ein Ja in die Urne zu legen.

Erschienen in der «Rundschau Nord» vom xx.09.2018

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